__ vom 11. August 2015 hätten sich keine auffälligen (bzw. nur in einem von drei Verfahren grenzwertige) Symptomvalidierungsergebnisse manifestiert, dennoch sei dem Patienten eine Verdeutlichungstendenz unterstellt worden. Die vom Patienten aktuell beklagten Auffassungs-, Lern-, Merk- und Gedächtnisschwierigkeiten würden aufgrund der heute objektivierbaren Testergebnisse verständlich und erklärbar.