Hinzu kämen erhebliche Leistungsminderungen im Bereich der verbalen Exekutivfunktionen, vor allem im sprachlichen Arbeitsgedächtnis, in der verbalen Ideenproduktion sowie in der visuell-verbalen Interferenzkontrolle und Suppressionsfähigkeit. Zudem manifestierten sich Auffälligkeiten in der Spontanansprache mit umständlichem, ausschweifendem und sprunghaftem Erzählen. Hinzu kämen Defizite im Bereich der Urteil S 2019 122 32