Aufgrund der Ergebnisse könne eine Aggravationstendenz mit grösster Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auch sonst hätten sich im Verlauf der Testung keine Hinweise auf testinterne Inkonsistenzen ergeben, weder in der Verhaltensbeobachtung noch in den Testergebnissen bzw. in der "eingebetteten" Validitätsprüfung der Testbatterie. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass die Befunde aus neuropsychologischer Sicht auf eine leichte bis mittelschwere kognitive Funktionsstörung im Bereich links-fronto-temporaler Strukturen unter Einbezug rechtstemporaler Strukturen hinwiesen.