31 seiner mehrjährigen, derzeit allerdings nur leichtgradig imponierenden affektiven Defizite und aufgrund seiner kognitiven Funktionseinschränkungen sowohl in seinem herkömmlichen Beruf als Betriebsmechaniker wie auch in einer adaptierten beruflichen Tätigkeit aufgrund der verminderten Belastbarkeit und der mit grösster Wahrscheinlichkeit verlängerten Erholungszeit in vermindertem Masse arbeitsfähig sei. Allenfalls gebe das neuropsychologische Teilgutachten hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit nähere Aufschlüsse, wobei aus psychiatrischer Sicht eine genauere Arbeits- und Leistungsbeurteilung in geschütztem Rahmen empfohlen sei.