Aus derzeitiger psychiatrischer Sicht wäre eine leichte berufliche Tätigkeit in adaptierter Form in vermindertem Masse allenfalls möglich. Eine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit sei jedoch aufgrund der mehrjährigen Abwesenheit vom Arbeitsprozess nur schwerlich möglich, wobei diesbezüglich auch auf die neuropsychologische Teilbegutachtung verwiesen sei, die hinsichtlich der kognitiven Funktionslage und der damit verbundenen zu erhärtenden Diagnose einer organischen Persönlichkeitsstörung wichtige Hinweise geben könnte. Insgesamt könne aus derzeitiger psychiatrischer Sicht festgehalten werden, dass der Versicherte aufgrund