_ eine rezidivierende depressive Störung, derzeit leichtgradig ausgeprägt (ICD-10 F33.0), und den Verdacht auf organische Persönlichkeitsstörung nach Schädel-Hirntrauma (ICD-10 F07.2) fest. Aus rein psychiatrischer Sicht und bei Betrachtung der affektiven Störung isoliert könnte beim Versicherten eine nur leichte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit postuliert werden. Aufgrund der nun schon mehrjährig andauernden rezidivierenden depressiven Störung sei zu vermuten, dass sich das affektive und kognitive Funktionsniveau dermassen verschlechtert habe, dass sich dadurch mit grosser Wahrscheinlichkeit ein höherer Grad an Arbeitsunfähigkeit als Betriebsmechaniker ergeben habe.