Insgesamt wirke der Versicherte ängstlich-angespannt bei, wenn auch knapp, erhaltenem Antrieb. Aufgrund des Unfallhergangs und des erlittenen Schädel-Hirn-Traumas sei aufgrund der kognitiven Funktionseinschränkung mit grösster Wahrscheinlichkeit eine organische Persönlichkeitsstörung anzunehmen, wobei die Symptomatologie bei diesem Krankheitsbild sehr schwankend sein könne und die vom Patienten berichteten Krankheitssymptome nicht in jedem Fall und im gleichen Ausmass klinisch festgestellt werden könnten. Dazu sei auf das neuropsychologische Teilgutachten verwiesen, das möglicherweise nähere Aufschlüsse einerseits zur Krankheitssymptomatologie und andererseits zur Diagnose geben könne.