Beim Unfall in E.________ habe er eine Schädel-Hirn-Verletzung mit Bewusstlosigkeit und Amnesie mit Symptomenkomplex aus cervico-cephalen, musculo-skelettalen, neurovegetativen, neuropsychologischen und psycho-traumatologischen Störungen erlitten, ohne sensomotorische fokale neurologische Ausfälle, jedoch mit signifikanten neuropsychologischen Störungen. Als neurologische Diagnose wurde festgehalten: Status nach Verkehrsunfall vom 17. Dezember 2004 mit Polyblessuren, Schädel-Hirn-Trauma und entsprechenden neuropsychologischen Defiziten.