4.11 Nachdem die IV-Stelle dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 15. März 2016 die Einstellung der Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von nurmehr 38 % angekündigt hatte, liess er Einwand erheben und eine Stellungnahme seiner Hausärztin Dr. med. N.________, Allgemeine Innere Medizin, vom 8. April 2016 zu den Gutachten K.________/L.________ einreichen (IV-act. 167 - 3 f.), in der sie das Unfallereignis und die nachfolgende Hospitalisation als extrem schlecht dokumentiert und unvollständig sieht. Die von den einzelnen Experten gestellten Diagnosen seien auch nicht konsistent. Zudem liess der Beschwerdeführer einen Arztbericht des Ophthalmologen Dr. med.