Früher beschriebene neuropsychologische Einschränkungen könne er in seinem Gutachten nicht mehr bestätigen. Dies könne dahingehend interpretiert werden, dass zwischen 2012/2013, also zwischen den Berichten des APD bzw. der F.________, eine Verbesserung des Gesundheitszustands eingetreten sei, was aber nicht wirklich plausibel sei. Vielmehr müsse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bereits 2012 und 2013 eine ausgeprägte Aggravation bestanden habe, die jedoch in den beiden Berichten nicht erfasst bzw. beschrieben worden sei.