Derart ausgeprägte kognitive Defizite habe er bei seiner Begutachtung nicht mehr feststellen können. Wortperseverationen hätten keine mehr bestanden und die Tendenz, zeitweise nach Worten zu suchen, habe auf ihn angesichts der ansonsten flüssigen Schilderung durchaus demonstrativ gewirkt. Von Dr. AD.________ von der Rehaklinik S.________ seien im Bericht vom 9. Januar 2006 "mittelschwere neuropsychologische Funktionsstörungen" beschrieben worden, die er selber bei der aktuellen gutachterlichen Untersuchung klinisch nicht habe feststellen können und die auch lic. phil. L.________ in seiner neuropsychologischen Begutachtung nicht habe bestätigen können. Auch Prof. Dr. T.______