Das psychiatrische Gutachten Dr. K.________ erfülle formal und inhaltlich die Anforderungen an ein Gutachten. Als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit halte Dr. K.________ eine rezidivierende depressive Störung, nicht näher bezeichnet, im Sinne einer atypischen monopolaren Depression, gegenwärtig leichtgradiger Ausprägung (ICD-10 F33.9) fest. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sei gemäss Dr. K.________ eine Akzentuierung der Persönlichkeit mit narzisstischen und histrionischen Zügen (ICD- Urteil S 2019 122 26