3. aus den Ergebnissen der bisherigen neuropsychologischen Abklärungen und den Ergebnissen der aktuellen Untersuchung könnten keine gesicherten Angaben über die tatsächliche kognitive Leistungsfähigkeit und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gemacht werden; 4. die in den Arbeitsversuchen seit 2006 gezeigte sehr starke Leistungseinschränkung könne jedoch bereits mit den Ergebnissen der früheren neuropsychologischen Untersuchungen nicht erklärt werden.