4.8 RAD-Psychiater H.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, fasste die wesentlichen Befunde des neuropsychologischen Gutachtens L.________, das formal und inhaltlich überzeugend und nachvollziehbar sei, mit Stellungnahme vom 30. November 2015 (IV-act. 147) wie folgt zusammen: 1. vorbestehende Lese- und Rechtschreibschwäche, möglicherweise sogar Lese- und Rechtschreibstörung gemäss ICD-10 F81.0; 2. Hinweise für eine Aggravation oder Simulation: Verlauf der Entwicklung der Leistungsfähigkeit nach dem Unfall untypisch; deutliche Diskrepanz zwischen dem ermittelten Schweregrad der kognitiven Einschränkungen und den vom Versicherten beschriebenen Funktionseinschränkungen;