Auf neuropsychologischem Fachgebiet sei die Diagnose einer vorbestehenden Lese- und Rechtschreibschwäche (möglicherweise gar -störung) gestellt worden, während unabhängig hiervon aufgrund zahlreicher Diskrepanzen Hinweise für eine Aggravation oder Simulation vorliegen würden. Der psychiatrische Gutachter stelle abweichend zur Vor-Begut- achtung die Diagnose einer rezidivierend depressiven Störung i.S. einer atypischen monopolaren Depression, gegenwärtig leichtgradige Ausprägung, welche die Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit indes höchstens leichtgradig beeinträchtige.