Die Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. -störung erschwere sämtliche Aufgaben, bei denen Informationen übers Lesen aufgenommen werden müssten und bei denen korrektes Schreiben wichtig sei; so wären damit beispielsweise vom Arbeitgeber im Juni 2005 geschilderte Schwierigkeiten im Lesen von schriftlichen Sachen und im korrekten Eingeben von Codes erklärbar. Weitere Aussagen bezüglich der Auswirkung von kognitiven Beeinträchtigungen auf die bisherige Tätigkeit seien wegen der nicht gesicherten Validität der kognitiven Befunde nicht möglich.