Bei den Auswirkungen der Störungen auf die bisherige Tätigkeit gelte es zu beachten, dass der Versicherte diese Tätigkeit nicht mit einer qualifizierten Berufslehre erlernt habe, sondern diesbezügliche Berufskenntnisse "on the job" erworben habe, was möglicherweise zu Schwierigkeiten bei anspruchsvollen beruflichen Aufgabenstellungen führen könnte. Die Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. -störung erschwere sämtliche Aufgaben, bei denen Informationen übers Lesen aufgenommen werden müssten und bei denen korrektes Schreiben wichtig sei;