Als neuropsychologische Diagnose hielt lic. phil. L.________ Hinweise auf eine Lese- und Rechtschreibschwäche, eventuell Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) fest. Bei den Auswirkungen der Störungen auf die bisherige Tätigkeit gelte es zu beachten, dass der Versicherte diese Tätigkeit nicht mit einer qualifizierten Berufslehre erlernt habe, sondern diesbezügliche Berufskenntnisse "on the job" erworben habe, was möglicherweise zu Schwierigkeiten bei anspruchsvollen beruflichen Aufgabenstellungen führen könnte.