Wegen der Hinweise auf eine zumindest in einzelnen Testverfahren vorhandene Verdeutlichungstendenz könne nicht mit genügender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Testresultate der aktuellen Untersuchung die tatsächliche kognitive Leistungsfähigkeit des Versicherten und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit adäquat Urteil S 2019 122 24