zu einer F.________-Untersuchung und danach wieder nach Hause gereist sei. 7. Es bestehe eine deutliche Diskrepanz zwischen Angaben des Versicherten, er leide unter einer Konzentrationsschwäche und könne sich nur kurz (ca. zehn Minuten) konzentrieren, und der Konzentrationsfähigkeit während der aktuellen Untersuchung, die nicht auffällig gewesen sei (normgemässe Leistungen in der selektiven und geteilten Aufmerksamkeit); zudem seien während der ersten ca. 1 1/2 Stunden der Untersuchung keine Hinweise auf eine erhöhte Ermüdbarkeit erkennbar gewesen, dann sei es ab und zu zu demonstrativ wirkenden Erholungspausen vor Aufgabendurchgängen gekommen.