in Diskrepanz dazu stehe, dass 2012 von den Ambulanten Psychiatrischen Diensten berichtet worden sei, dass er immer wieder für mehrere Wochen nach E.________ oder AF.________ reise. In Diskrepanz zu den behaupteten lebenspraktischen Einschränkungen stehe auch, dass der Versicherte im April 2013 alleine mit dem Auto von AG.________ nach G.________ zu einer F.________-Untersuchung und danach wieder nach Hause gereist sei.