Betreffend die Eingliederungsfähigkeit führte Dr. K.________ aus, zum momentanen Zeitpunkt stehe aus seiner Sicht die adäquate Behandlung der rezidivierenden depressiven Störung im Vordergrund. Er empfehle auch die Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit, was durchaus einen therapeutischen Effekt haben könne. Eine andere als die angestammte Tätigkeit seien dem Versicherten zumutbar. Aus rein psychiatrischer Sicht sei ihm ein volles zeitliches Arbeitspensum zumutbar, wobei eine verminderte Leistungsfähigkeit von maximal 25 % bestehe.