Letztlich sei ihm aber eine klare Abgrenzung zwischen der von ihm postulierten abhängigen Persönlichkeitsstörung und einer durch den Unfall 2004 bedingten organischen Persönlichkeitsstörung nicht möglich. Die von ihm attestierte weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit von 100 % begründe er dann doch mit neu- Urteil S 2019 122 19