keit durch die neuropsychologischen Defizite in Verbindung mit den Auswirkungen der Persönlichkeitsstörung, die vermutlich organischen Ursprungs sei. Die effektive Arbeitsfähigkeit sei zwei Jahre nach dem Unfall in mehrmonatigen Abklärungen untersucht und mit weniger als 20 % beziffert worden. 2009 sei nach entsprechenden Abklärungen durch die IV eine Hilflosenentschädigung gewährt worden, also eine weitere Verschlechterung der Situation dokumentiert. Auch anhand der aktuellen Befunde könne eine Veränderung der Befunde nicht gesehen werden. Aus diesem Grund sei auch weiterhin von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen.