Andererseits habe er die Strecke bis zur Abklärungsstelle mit dem Auto mit Hilfe eines Navigationsgerätes selbständig zurückgelegt. Im Gespräch sei der Redefluss zunächst verlangsamt gewesen und es hätten sich Wortfindungsstörungen gezeigt. Diese Auffälligkeiten hätten sich im Verlauf der Untersuchung gelegt. Der Beschwerdeführer habe im Gespräch strukturiert werden müssen, habe dazu geneigt, vom Thema abzuschweifen. In der Testabklärung habe er insbesondere bei sprachlichen Aufgaben sehr angestrengt und verlangsamt gewirkt. In der Symptomvalidierungstestung hätten sich grenzwertige bis auffällige Resultate gezeigt.