Die leichtgradige depressive Episode und die chronische Schmerzproblematik würden dagegen die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Sowohl in der bisherigen Tätigkeit als auch in einer Verweistätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 0 %. In der Zusammenfassung des neuropsychologischen Teilgutachtens von lic. phil. X.________, Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP, wird festgehalten, dass der Beschwerdeführer in einfachsten Alltagsanforderungen, beispielsweise bei der Orientierung innerhalb der Abklärungsräume, bereits überfordert wirke. Andererseits habe er die Strecke bis zur Abklärungsstelle mit dem Auto mit Hilfe eines Navigationsgerätes selbständig zurückgelegt.