die zuletzt ausgeübte Tätigkeit haben könnten, festzustellen gewesen seien. Auf psychiatrischer Seite wurde eine organische Persönlichkeitsstörung attestiert, die eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 % sowohl in der ursprünglichen wie in jeder Verweistätigkeit zur Folge habe. Zusammengefasst bestehe aus psychiatrischer Sicht ein Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit durch die neuropsychologischen Defizite in Verbindung mit den Auswirkungen der Persönlichkeitsstörung, die vermutlich organischen Ursprungs sei. Die leichtgradige depressive Episode und die chronische Schmerzproblematik würden dagegen die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen.