an, die im Gutachten vom 25. Juni 2013 (IV-act. 102) – notabene ohne Kenntnis der Observation – eine organische Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F07.2) mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit diagnostiziert. Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit werden erwähnt: leichtgradige depressive Episode (ICD-10 F32.0), vasomotorische Kopfschmerzen, Status nach Verkehrsunfall mit Commotio cerebri, Gesichtsfrakturen rechtsseitig (Jochbein, Kiefer), Contusio bulbi mit Netzhautverletzung beidseits (17. April 2004), leicht ausgeprägte AC-Gelenksarthrose im linken Schultergelenk mit Zeichen einer Bursitis subakromial/sub-