3.5 RAD-Arzt Dr. med. V.________, Facharzt für Allgemeinmedizin FMH, führte in seiner Stellungnahme vom 23. April 2009 aus, seines Erachtens könne der Y.________ gefolgt werden. Aktuell sei von einer andauernden Erwerbsunfähigkeit auf Grund einer anhaltenden kognitiven Leistungsminderung, sei es als Folge einer organischen Hirnverletzung, sei es als Folge einer durch eine psychiatrische Behandlung nicht mehr veränderbaren schweren neurotischen Fehlentwicklung, auszugehen (IV-act. 53).