3.4 Dem Schlussbericht des W.________ vom 23. Februar 2007 (IV-act. 40-155) ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer vieles diffus und eine Beurteilung komplex sei. Er habe mit seinem Willen, aber auch mit seinem Schamgefühl, nicht zu seinen Schwächen stehen zu können, zum diffusen Bild beigetragen. Seinen Geschwistern erzähle er bis heute, im Auftrag seiner ehemaligen Arbeitgeberin einen Auftrag zu betreuen. Er könne die Wahrheit nicht preisgeben.