3.1.3 In seiner psychiatrischen Beurteilung vom 30. Oktober 2007 (IV-act. 40-106 ff.) weist Dr. med. U.________, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, darauf hin, dass beim Beschwerdeführer eine eigentliche depressive Grundstimmung nicht feststellbar sei. Im Sommer 2006 sei eine depressive Episode (F32.8) diagnostiziert worden. Allerdings zeige die persönliche Exploration in psychopathologischer Hinsicht ein weitgehend unverändertes Zustandsbild im Vergleich zur Einschätzung des psychosomatischen Konsils im Sommer 2006. Erwähnt wird die äusserst erschwerte Akzeptanz des Beschwerdeführers an seinen gesundheitlich veränderten Zustand.