S.________ attestierte dem Beschwerdeführer sowohl für die angestammte als auch für eine leidensangepasste Tätigkeit eine volle Arbeitsunfähigkeit. 3.1.2 Professor Dr. med. T.________, FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation, diagnostizierte in seinem Bericht vom 14. November 2007 (IV-act. 40-86 ff.) einen ausgeprägten, invalidisierend wirksamen postcommotionellen Zustand (Schädel-Hirn- Trauma); ein lokalisiertes myotendinotisches bzw. myofasciales Syndrom des dorsalen und teils auch des ventralen Schultergürtel-Nacken-Suboccipitalbereichs rechts > links; ein ligamentäres Überlastungssyndrom der mittleren und oberen BWS und einen Verdacht auf ein positives Babinski-Zeichen bds..