3.1.1 Im Austrittsbericht der Rehaklinik S.________ vom 7. August 2006 werden folgende Diagnosen aufgeführt: 1. wahrscheinlich MTBI (leichte traumatische Hirnverletzung), 2. St.n. schwerer Contusio bulbi rechts mit Netzhautkontusion, 3. diverse Gesichtsverletzungen mit Jochbein- und Kieferfraktur rechts, 4. reaktive und wahrscheinlich auch somatisierte depressive Störung (ICD F32.8; IV-act. 40-207 ff.); enthalten war in diesem Bericht auch eine neuropsychologische Abklärung. Die Klinik Urteil S 2019 122 15