_ beschreibe das Verhalten des Beschwerdeführers als inkonsistent und bewusstseinsnah, mit zielgerichtetem Übertreiben, was in die Diagnose Aggravation/ Simulation münde. Das damit beschriebene bewusste oder sehr bewusstseinsnahe Verzerren (oder Vortäuschen) der Beschwerden führe zur Frage, ob unter diesen Umständen zuverlässig ermittelt werden könne, wie gross die Einschränkung überhaupt sei. Immerhin halte der Gutachter fest, dass eine exakte Abgrenzung des hirnorganischen Psychosyndroms von der Aggravation nicht möglich sei. Er halte zudem fest, dass die Beobachtungen hinsichtlich Aggravation und Simulation durch lic. phil. L.________ und Dr. K.__