Verhaltensweisen des Beschwerdeführers. Der Stellungnahme zu den Observationsaufnahmen könne entnommen werden, dass sich der Beschwerdeführer unbeobachtet grundsätzlich ungezwungener, zielstrebiger und grundsätzlich ohne Schwierigkeiten verhalte im Gegensatz zur Untersuchungssituation. Gutachter Dr. Q.________ beschreibe das Verhalten des Beschwerdeführers als inkonsistent und bewusstseinsnah, mit zielgerichtetem Übertreiben, was in die Diagnose Aggravation/ Simulation münde.