l) Nach der Rückweisung der Angelegenheit durch das Bundesgericht eröffnete das Verwaltungsgericht das vorliegende neue Verfahren und erkundigte sich am 18. September 2019 bei den Parteien nach einer einvernehmlichen Prozesserledigung, die schliesslich jedoch nicht zustande kam. m) Am 16. April 2020 erstattete Dr. med. Q.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, R.________, im Auftrag des Gerichts sein Gutachten (act. 15), das den Parteien zur Kenntnis gebracht wurde und auf dessen Ergebnisse in den Erwägungen einzugehen sein wird.