der Beweiswert abzusprechen: Die Gutachter hätten ihre Einschätzungen in der Expertise vom 12. November 2015 - weil von der Verwaltung gar nicht erst erfragt - ohne Bezugnahme auf die gesundheitlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der ursprünglichen Rentenzusprache abgegeben. Erst am 15. Dezember 2015 habe die IV-Stelle entsprechende Ergänzungsfragen gestellt, welche die Gutachter am 17. Dezember 2015 und am 4. Januar 2016 beantwortet hätten; eine nochmalige Untersuchung oder eine erneute interdisziplinäre Absprache hätten nicht stattgefunden. Auch diese Ergänzungen würden nichts am fehlenden revisionsrechtlichen Beweiswert der Expertise als Ganzes ändern.