k) Mit Urteil 9C_113/2019 vom 29. August 2019 hiess das Bundesgericht die vom Beschwerdeführer gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts erhobene Beschwerde teilweise gut, hob das vorinstanzliche Urteil auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht zurück; im Übrigen wies es die Beschwerde ab. Zur Begründung führte das Bundesgericht aus, die Expertise K.________/L.________ vom 12. November 2015 erfülle zwar die Beweisanforderungen, die im Hinblick auf eine erstmalige Beurteilung der Rentenberechtigung massgebend wären.