h) Mit Vernehmlassung vom 8. März 2017 beantragte die IV-Stelle die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. i) In einem zweiten Schriftenwechsel hielten die Parteien an ihren Anträgen und deren Begründung fest und in der Folge reichten sie weitere Stellungnahmen und Unterlagen ein.