"1. Es sei die Verfügung vom 2.12.2016 aufzuheben und dem Beschwerdeführer auch weiterhin die bisherigen Rentenleistungen auszurichten. 2. Es seien sämtliche Observationsvideos sowie sämtliche Dokumente, welche sich mit den Observationsvideos befassen aus den Akten zu entfernen und es sei eventualiter im Nachgang ein gerichtliches Obergutachten einzuholen. 3. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Kosten für die Expertise der P.________ in der Höhe von Fr. 17'316.-- zu übernehmen.