Mit Verfügung vom 2. Dezember 2016 hob die IV-Stelle - wie im Vorbescheid angekündigt - die Rente bei einem Invaliditätsgrad von 38 % auf Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats, d.h. per Ende Januar 2017, auf und entzog einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Gestützt auf diese Verfügung reduzierte auch die Y.________ mit Verfügung vom 9. Dezember 2016 die dem Versicherten zustehende Rente per 1. Januar 2017 von 100 % auf eine solche bei einer Erwerbsunfähigkeit von 38 %. f) Gegen die Verfügung der IV-Stelle vom 2. Dezember 2016 liess A.________ am 11. Januar 2017 beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen mit folgenden Anträgen: