Neurologie, Neuropsychologie und Psychiatrie in Aussicht stellen, das jedoch innert der von der IV-Stelle letztmalig gesetzten Frist bis 30. November 2016 nicht beigebracht werden konnte. Im Zusatz vom 30. November 2016 zum Einwand liess A.________ die Entfernung sämtlichen Observationsmaterials beantragen und zum Gutachten K.________/L.________ Stellung nehmen. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2016 hob die IV-Stelle - wie im Vorbescheid angekündigt - die Rente bei einem Invaliditätsgrad von 38 % auf Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats, d.h. per Ende Januar 2017, auf und entzog einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung.