Es sei ihm eine vollzeitliche Tätigkeit zumutbar, wobei aus psychiatrischen Gründen noch eine Leistungsminderung von 25 % berücksichtigt werden könne. Die Restarbeitsfähigkeit von 75 % könne seit dem Jahr 2012/2013 angenommen werden, die auch in seiner angestammten Tätigkeit als Betriebsmechaniker zu verwerten sei. Beim Einkommensvergleich stehe einem Valideneinkommen von Fr. 87'787.-- ein Invalideneinkommen von Fr. 54'711.-- (LSE 2012; ganzer privater Sektor Niveau 2 Männer; Tabelle triage_skill_level) gegenüber, was eine Erwerbseinbusse von Fr. 33'075.-- bzw. einen Invaliditätsgrad von 38 % ergebe. Ein Rentenanspruch bestehe daher nicht mehr, weshalb die Rente aufgehoben werde.