Nachdem die RAD-Ärzte Dr. M.________ und H.________ Stellung zum Gutachten genommen hatten und Ergänzungsfragen der IV- Stelle von den Gutachtern beantwortet worden waren, teilte die IV-Stelle A.________ mit Vorbescheid vom 15. März 2016 mit, dass er gemäss den Abklärungen mit einer Einschränkung von 25 % arbeitsfähig sei, wobei auf das Gutachten K.________/L.________ abgestellt werde und keine neuropsychologische Einschränkung mehr nachvollzogen werden könne. Vielmehr sei von einer ausgeprägten Aggravation auszugehen. Es sei ihm eine vollzeitliche Tätigkeit zumutbar, wobei aus psychiatrischen Gründen noch eine Leistungsminderung von 25 % berücksichtigt werden könne.