e) Nachdem Dr. J.________ dem RAD Zentralschweiz nicht mehr zur Verfügung stand, beauftragte die IV-Stelle den Psychiater Dr. med. K.________ und den Neuropsychologen lic. phil. L.________ mit einem bidisziplinären Gutachten, das diese am 11. bzw. 12. November 2015 erstatteten. Nachdem die RAD-Ärzte Dr. M.________ und H.________ Stellung zum Gutachten genommen hatten und Ergänzungsfragen der IV- Stelle von den Gutachtern beantwortet worden waren, teilte die IV-Stelle A.______