__ mit Schreiben vom 4. Februar 2014 mit dem Observationsmaterial und Ergänzungsfragen. Nach Eingang der Beantwortung der Ergänzungsfragen durch die Gutachter am 14. April 2014 beharrte die IV-Stelle mit Schreiben vom 24. April 2014 und - nach der ablehnenden Mitteilung des Versicherten - mit Zwischenverfügung vom 11. Juli 2014 auf einer neuropsychiatrischen Untersuchung durch Dr. I.________. Eine Beschwerde gegen diese Verfügung wies das Verwaltungsgericht mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 22. Januar 2015 ab (S 2014 117). Es erachtete darin im Wesentlichen eine neuropsychiatrische Untersuchung von A.________ als angezeigt und notwendig.