Leistungsbezug zwischen Oktober 2012 und April 2013 an unterschiedlichen Tagen observiert worden sei und dass sich das dokumentierte Verhalten nur bedingt mit den von ihm geschilderten Beschwerden vereinbaren lasse. Die Observationsunterlagen würden im Verlauf der weiteren Abklärungen in die Beurteilung miteinbezogen. Auf Einwand hin konfrontierte die IV-Stelle die F.________ mit Schreiben vom 4. Februar 2014 mit dem Observationsmaterial und Ergänzungsfragen.