d) Im Rahmen eines Ende 2011 eingeleiteten Revisionsverfahrens teilte die IV-Stelle A.________ am 8. Januar 2013 mit, zur Klärung der Leistungsansprüche sei eine umfassende medizinische Begutachtung in den Fachbereichen Allgemeine Innere Medizin, Neurologie, Neuropsychologie, Rheumatologie und Psychiatrie notwendig. Die Begutachtung fand am 13. März und 26. April 2013 am F.________ in G.________ statt. Im polydisziplinären Gutachten der F.________ vom 25. Juni 2013 wurde A.________ aus psychiatrischer/neuropsychologischer Sicht als zu 100 % arbeitsunfähig beurteilt. Auf Empfehlung von RAD-Arzt H.___