c) Mit Verfügung vom 30. Juni 2009 sprach die IV-Stelle A.________ mit Wirkung ab 1. März 2008 (verspätete Anmeldung) eine leichte Hilflosenentschädigung infolge lebenspraktischer Begleitung zu und am 14. Juli 2009 wurde ihm schliesslich mit Wirkung ab 1. Dezember 2005 bei einem Invaliditätsgrad von 100 % eine ganze Rente der Invalidenversicherung zugesprochen.