Gemäss Ergänzungen zur Unfallmeldung an die Y.________ vom 18. Januar 2005 war der Fahrer in einem Sekundenschlaf nach rechts ausgeschert und in einen Baum gefahren; zwei weitere Beifahrer kamen beim Unfall ums Leben. Die IV-Stelle leitete umfangreiche berufliche Abklärungen ein. Am 30. Januar 2009 meldete sich A.________ im Weiteren zum Bezug einer Hilflosenentschädigung an. b) Die Y.________ sprach A.________ mit Verfügung vom 9. Februar 2009 für die verbleibende Beeinträchtigung aus dem Unfall eine Invalidenrente (Erwerbsunfähigkeit von 100 %) und eine Integritätsentschädigung (Integritätseinbusse 9,5 %) zu.